Der Hauptunterschied zwischen einem Inkasso unternehmen und einem Rechtsanwalt beim Forderungseinzug liegt in deren Befugnissen, Vorgehensweise und Kostenstruktur:
1. Inkassounternehmen
Spezialisiert auf außergerichtliches Mahnwesen
Arbeitet meist mit standardisierten Prozessen
Geringere Kosten als ein Anwalt
Kein Recht, den Schuldner vor Gericht zu vertreten
Abhängig von einer Inkassolizenz nach § 10 RDG (Rechtsdienstleistungsgesetz)
Kann nur versuchen, den Schuldner zur Zahlung zu bewegen
Ein Inkassounternehmen setzt meist Mahnverfahren und außergerichtlichen Druck ein, um offene Forderungen einzutreiben. Falls dies scheitert, kann es den Gläubiger an einen Anwalt verweisen oder ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten.
2. Rechtsanwalt
Darf sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich Forderungen eintreiben
Kann den Schuldner vor Gericht verklagen und vollstrecken lassen
Höhere Akzeptanz beim Schuldner wegen juristischer Autorität
Kann individuellere und komplexe Fälle übernehmen
Höhere Kosten als ein Inkassounternehmen
Teilweise längere Bearbeitungszeiten aufgrund individueller Prüfung
Ein Anwalt kann nach einer Mahnung sofort gerichtliche Schritte einleiten (z. B. Klage oder Zwangsvollstreckung). Bei strittigen Forderungen ist ein Anwalt oft die bessere Wahl.
Fazit: Wann wählt man was?
- Bei unstrittigen, kleineren Forderungen: Inkassounternehmen (günstiger und effizienter im Mahnwesen).
- Bei komplexen oder strittigen Fällen: Rechtsanwalt (kann auch gerichtliche Schritte einleiten).
- Wenn bereits ein Vollstreckungsbescheid oder ein Gerichtsurteil vorliegt: Rechtsanwalt für Zwangsvollstreckung.
Letztlich hängt die Wahl davon ab, wie hartnäckig der Schuldner ist und ob eine gerichtliche Auseinandersetzung nötig werden könnte.